Angewandte Islamwissenschaft im Dienste der Justiz und der öffentlichen Verwaltung

Warum brauchen Justiz und öffentliche Verwaltung die anwendbare Form der Islamwissenschaft?

Die Islamwissenschaft leistete insbesondere in den vergangenen 50 Jahren wertvolle Dienste für das Verstehen komplizierter Entwicklungen in der islamischen Welt bzw. in den muslimischen Gemeinden des Westens.

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 machten durch die direkte Betroffenheit des sogenannten „Westens“ ein weiteres Mal deutlich, dass das islamwissenschaftliche Fachwissen für viele Bereiche wie Medien, Politik, Sicherheitsbehörden, Justiz und öffentliche Verwaltung von Bedeutung ist.

War bis 2015 vor allem der sicherheitspolitische Aspekt im Zusammenhang mit Islamwissenschaft von besonderer Relevanz, so wurde sie durch die sogenannte „Flüchtlingskrise“ auch für die Wirtschaft und für die öffentliche Verwaltung immer wichtiger.

Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern bilden Muslime mittlerweile knapp 6 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/staat-und-religion/islam-in-deutschland/islam-in-deutschland-node.html). Ein Großteil von ihnen ist in der jüngeren Zeit als Zuwanderer nach Deutschland gekommen, allein von 2011 bis 2015 ca. 1,2 Millionen.

Die Zuwanderung führt zu einer anderen gesellschaftlichen Zusammensetzung, die wiederum neue Herausforderungen mit sich bringt, wenn z.B. Krankenhäuser oder Schulen feststellen, dass muslimische Patientinnen und Patienten oder Eltern/Familien mit anderen als den bisher gewohnten Erwartungen und Einstellungen auf die altgewachsenen Strukturen treffen.

Zwar genügen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den menschlichen Umgang miteinander Offenheit und Fingerspitzengefühl, das „einander-verstehen-wollen“ wird jedoch einfacher, wenn man einander und eventuelle Beweggründe gegenseitig verstehen kann. Ein einfacher Aspekt dessen ist auch die Bewusstwerdung bestimmter Gedankenwelten, auf deren Grundlage wiederum die hiesigen Strukturen dem Gegenüber erklärt und nähergebracht werden können und so wiederum Verständnis/Akzeptanz zu wecken beziehungsweise herbeizuführen.

Allein an den sprachlichen Transfer von Informationen zu denken, greift deutlich zu kurz. Etwas zu verstehen und verständlich zu machen, bedarf nicht nur einer Übersetzung im sprachlichen Sinne, sondern auch einer Übertragung in andere Erfahrungswelten. Genau dies kann Islamwissenschaft in ihrer angewandten Form bezogen auf den Kreis der Muslime leisten. Dabei soll nicht die Vielfalt innerhalb der muslimischen Welt unterschätzt werden, es gibt jedoch durch die gemeinsame Religion gewisse Grundzüge, deren Verständnis und gedankliche Berücksichtigung Herausforderungen besser bewältigen helfen können.

Das akademische Fach Islamwissenschaft in seiner angewandten Form kann geeignete, effiziente und erfolgreich erprobte Instrumente zur Verfügung stellen, mit denen auf allen Ebenen das „einander-verstehen“ ermöglicht bzw. erleichtert wird. Die angewandte Islamwissenschaft modifiziert das entsprechende Fachwissen, überträgt es auf konkrete Fälle und bereitet es für die praktische Anwendung auf. Dieser Aufgabe widmet sich das Institut für angewandte Islamwissenschaft.

Was bietet das Institut für angewandte Islamwissenschaft für Justiz und öffentliche Verwaltung?

Verfassen von Gutachten, Bewertungen und sachverständigen Stellungnahmen u. a. für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Zoll, Bundes- und Landesministerien und andere Behörden

Beratung und Coaching der Richter, Staatsanwälte, Führungskräfte und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Islam als Religion sowie in seinen extremistischen Ausprägungen

Planung und Durchführung von Schulungen, Fortbildungsmaßnahmen und Dienstkunde für diensterfahrenes Personal sowie für neu eingesetzte Kräfte der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Ministerien, Behörden, Zoll und Polizei

Erstellen von Lehrgangsmanuskripten, Handlungsempfehlungen und Handreichungen u. a. für Hochschulen und andere Ausbildungs- und Lehrstätten der öffentlichen Verwaltung

Planung und Durchführung von wissenschaftlichen Projekten und Studien im Zusammenhang mit Themen über den Islam, die Muslime, die extremistischen Ausprägungen des Islams etc.

Aus- und Bewertung von Schriftgut und Medien bzw. von Aussagen und Verhalten hinsichtlich ihrer Bedeutung und Relevanz in bestimmten Kontexten vor allem für die Polizei und Sicherheitsbehörden der Länder und der Bundesverwaltung

Gefährdungsbewertung und Gefahrenanalyse insbesondere für die Ministerien, Hilfsorganisationen, Polizei und Sicherheitsbehörden

Überprüfung von Übersetzungen (Arabisch, Persisch, Dari)